HIBERNIA KOLLEG

ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE

 

Das Hibernia-Kolleg ist das Weiterbildungskolleg der Hiberniaschule. Dieses im Jahre 1966 gegründete Institut zur Erlangung der Hochschulreife ist in die 12. Klasse der Hiberniaschule integriert und führt die Absolventen der Hiberniaschule in der Regel nach zwei weiteren Jahren zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife).


„Weiterbildungskolleg der Hiberniaschule

- Institut zur Erlangung der Hochschulreife“



WEITERBILDUNGSKOLLEG DER HIBERNIASCHULE

Ausbildung und Abiturprüfung basieren auf der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2000 in der jeweils gültigen Fassung.
Derzeitig umfasst das Hibernia-Kolleg ca. 180 Studierende: 20 Studierende im 1./2. Semester, Hibernia-Kolleg I (Einführungsphase) und jeweils 60 - 80 Studierende im 3./4. und 5./6. Semester, Hibernia Kolleg II und III (Qualifikationsphase).



ABITUR UND FACHABITUR MIT INDIVIDUELLER BETREUUNG

Im Hibernia-Kolleg wird der erfolgreiche Ansatz der individuellen Betreuung der Hiberniaschule Klasse 1-12 auf den Bereich der Erwachsenenbildung übertragen. Hierbei orientiert sich das Hibernia-Kolleg an dem Entwicklungsprojekt „Schule für Nachhaltigkeit“.
Das bezieht sich sowohl auf einen Nachhaltigkeitsbegriff im Sinne der Nutzung von Naturressourcen als auch im umfassenderen Sinne von Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, zu der unter anderem innovatives Wirtschaften, Partizipation, soziale Gerechtigkeit, das Einbeziehen „neuer Medien“ zählen. Zu den konkreten Anknüpfungspunkten gehören unter anderem:

Sozialpraktikum als Aufnahmebedingung für das Kolleg, Ökologieprojekte in den Leistungs- und Grundkursen Biologie, Kulturfahrten in den Leistungskursen Englisch, Kunst und Musik die jährlich stattfinden, Entwicklung von Transparenz, Handlungskompetenz und Partizipation als Elemente einer demokratischen Kultur, Förderung und Entwicklung eigenständigen Lernens, interdisziplinäres Wissen – vernetztes Denken – sinnvolles Handeln, Verantwortung für die Schöpfung in der globalisierten Welt.

Die Teilnahme am gesamten sozialen und kulturellen Angebot der Hiberniaschule steht jedem Studierenden offen.



AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Externe sind willkommen. Der Zweite Bildungsweg an unserer Schule steht nicht nur den Hiberniaschülerinnen und Hiberniaschülern offen, die in der 12. Klasse ihren qualifizierten Berufsabschluss erworben haben.
Jeder geeignete Interessent ab 18 Jahren kann sich bewerben, der die Fachoberschulreife, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine insgesamt zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Wehr- und Zivildienstzeiten werden voll angerechnet. Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit können ebenfalls auf diese Zeit angerechnet werden. Als Berufstätigkeit kann auch das Führen eines Haushalts mit Kindern oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gelten.
Studierende, die direkt in das Weiterbildungskolleg eintreten, beginnen in der Regel mit dem 1. Semester der drei Jahre umfassenden Ausbildung im Zweiten Bildungsweg.



ABSCHLÜSSE

Der Bildungsgang des Hibernia-Kollegs führt zum Abitur (zur Allgemeinen Hochschulreife), das zum Studium an einer Universität berechtigt.
Außerdem kann nach zwei Semestern der Qualifikationsphase der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden. Zusammen mit einer anerkannten Berufsausbildung bzw. den erforderlichen Praktika erteilt die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg die volle Fachhochschulreife für das Studium an einer Fachhochschule.



UNSER FÄCHERSPEKTRUM

Aufgabenfeld I
Deutsch (LK, GK), Englisch (LK, GK), Russisch (GK), Französisch (GK-Einführung), Musik (LK, GK), Kunst (LK, GK)

Aufgabenfeld II
Geschichte / Sozialwissenschaften (LK, GK), Philosophie (GK), Pädagogik (GK), Ev./Kath. Religion (GK)

Aufgabenfeld III
Mathematik (LK, GK), Biologie (LK, GK), Physik (GK),
zusätzlich: Vertiefungs- und Projektkurse



KOSTEN

Die Studierenden des Kollegs beteiligen sich an der Aufbringung der Eigenleistung der Schule nach Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten.



FINANZIELLE FÖRDERUNG

Während der Weiterbildung am Hibernia-Kolleg kann der Studierende BAFöG erhalten.
Wenn Anspruch auf Förderung nach dem BAFöG besteht, braucht das bezogene Geld nach der Weiterbildung nicht zurückgezahlt werden, denn es handelt sich hierbei um „Schüler-BAFöG“, das – anders als das spätere Hochschul-BAFöG – nicht als Förderungsdarlehen gewährt wird.
Das BAFöG ist elternunabhängig. Über den Anspruch auf Ausbildungsförderung entscheidet die Stadt Herne, bei der der BAFöG-Antrag in Abstimmung mit dem Hibernia-Kolleg gestellt wird.

 

Sie erreichen uns unter kolleg@hiberniaschule.de